Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hotel Seeblick
Altenmarkter Str. 26
83119 Obing

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang vom Hotel erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen gegenüber Gästen, Veranstaltern und sonstigen Vertragspartnern (nachfolgend „Gast“ genannt). Abweichende Bestimmungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Hotels an den Gast zustande. Mit der Buchung erkennt der Gast diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1 Das Hotel verpflichtet sich, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Die gebuchte Unterkunft wird am Anreisetag grundsätzlich bis 20:00 Uhr freigehalten. Der Gast ist verpflichtet, das Hotel über eine voraussichtliche spätere Anreise rechtzeitig zu informieren.
3.3 Wurden seitens des Gastes bereits eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung geleistet, wird das Zimmer auch über diese Zeit hinaus bis zum nächsten Tag um 07:00 Uhr freigehalten.
3.4 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
3.5 Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Zahlung spätestens am Abreisetag fällig.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.7 Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein.

4. Check-in / Check-out

Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und sind am Abreisetag bis 11:00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Abreise kann das Hotel eine zusätzliche Gebühr berechnen.

5. Rücktritt und Nichtanreise

5.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Zahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich Verpflegungsanteil und Entgelten für Zusatzleistungen bestehen (§ 537 BGB).
5.2 Der Beherbergungsbetrieb bemüht sich im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen um eine anderweitige Belegung der Unterkunft.
5.3 Eine anderweitige Belegung sowie ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
5.4 Nach der Rechtsprechung gelten folgende pauschale Prozentsätze ersparter Aufwendungen (bezogen auf den Gesamtpreis der Unterkunftsleistungen):
– Ferienwohnungen / Unterkünfte ohne Verpflegung: 90 %
– Übernachtung / Frühstück: 80 %
– Halbpension: 70 %
5.5 Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass die ersparten Aufwendungen höher sind oder eine anderweitige Belegung erfolgt ist.
5.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
5.7 Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an das Hotel zu richten. Stornierungen über Buchungsportale oder touristische Informationsstellen sind nicht möglich.

6. Nutzung der Hotelräume, Pflichten des Gastes, Kündigung

6.1 Die Unterkunft darf nur vom angemeldeten Gast genutzt werden.
6.2 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen pfleglich und nur bestimmungsgemäß zu nutzen.
6.3 Mängel oder Störungen sind unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes entfallen.
6.4 Eine Kündigung des Vertrags durch den Gast ist nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen zulässig, nachdem dem Hotel eine angemessene Frist zur Abhilfe eingeräumt wurde.
6.5 Die Mitnahme und Unterbringung von Haustieren ist nicht gestattet. Bei Verstößen kann das Hotel den Vertrag außerordentlich kündigen.
6.6 Das Hotel ist berechtigt, den Vertrag ohne Frist zu kündigen, wenn der Gast trotz Abmahnung den Betrieb stört oder sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält.

7. Haftung

7.1 Die vertragliche Haftung des Hotels für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde.
7.2 Die gesetzliche Gastwirtshaftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt unberührt.
7.3 Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche), die lediglich vermittelt werden und als solche kenntlich sind.

8. Verjährung

8.1 Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag verjähren nach einem Jahr.
8.2 Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
8.3 Während laufender Verhandlungen über Ansprüche ist die Verjährung gehemmt. Sie tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.
8.4 Gesetzliche Vorschriften über längere Verjährungsfristen bleiben unberührt.

9. Schlussbestimmungen

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Das Hotel nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Hotel Seeblick
Altenmarkter Str. 26
83119 Obing

Tel.: +49 (0) 8624 2376
E-Mail: info@seeblick-obing.de 
Web: www.hotel-seeblick-obing.de